501
Bundesstraße 3
23730 Bliesdorf
Tel.: +49 4562 2669155
Öffnungszeiten
8 - 23 Uhr

Allgemeine Geschäftsbedingungen für Hotelaufnahmevertrag Motel 501 in Bliesdorf

Vorbemerkung

Eine vom Gast veranlasste und vom Hotel angenommene Zimmerbuchung begründet ein Vertragsverhältnis; den so genannten Hotelaufnahmevertrag.

I. Geltungsbereich

1. Diese Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über die mietweise Überlassung von Hotelzimmern zur Beherbergung, sowie alle für den Gast erbrachten weiteren Leistungen und Lieferungen des Motel 501.

2. Die Unter- oder Weitervermietung der überlassenen Zimmer sowie die Nutzung zu anderen als Beherbergungszwecken bedürfen der schriftlichen Zustimmung des Hotels.

3. Geschäftsbedingungen des Gastes finden nur Anwendung, wenn dies ausdrücklich schriftlich vorher vereinbart wurde.

II. Vertragsabschluss, -Partner, - Haftung; Verjährung

1. Der Vertrag kommt durch die Annahme des Gastantrages durch das Hotel zustande. Dem Hotel steht es frei, die Zimmerbuchung schriftlich oder per eMail zu bestätigen.

2. Vertragspartner sind das Hotel und der Gast. Hat ein Dritter für den Gast bestellt, haftet er dem Hotel gegenüber zusammen mit dem Gast als Gesamtschuldner für alle Verpflichtungen aus dem Hotelaufnahmevertrag, sofern dem Hotel eine entsprechende Erklärung des Dritten vorliegt.

3. Das Hotel haftet für seine Verpflichtungen aus dem Vertrag. Die Haftung des Hotels ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt.

4. Die Verjährungsfrist beträgt für alle Ansprüche des Gastes sechs Monate, soweit nicht das Hotel wegen Vorsatz haftet oder zwingende unabdingbare gesetzliche Verjährungsvorschriften bestehen.

5. Diese Haftungsbeschränkung gilt zugunsten des Hotels auch bei Verletzung von Verpflichtungen bei der Vertragsanbahnung und positiver Vertragsverletzung.

III. Leistungen, Preise, Zahlung, Aufrechnung

1. Das Hotel ist verpflichtet, die vom Gast gebuchten Zimmer bereitzuhalten und die vereinbarten Leistungen zu erbringen.

2. In den Zimmern darf nur die im Vertrag festgelegte Personenzahl übernachten. Bei Verstößen wird der Beherbergungsvertrag nichtig bzw. entsprechende Gebühren berechnet.

3. Der Gast ist verpflichtet, die für die Zimmerüberlassung und die von ihm in Anspruch genommenen weiteren Leistungen geltenden bzw. vereinbarten Preise des Hotels zu zahlen. Dies gilt auch für vom Gast veranlasste Leistungen und Auslagen des Hotels an Dritte.

4. Die vereinbarten Preise schließen die jeweilige gesetzliche Mehrwertsteuer ein.

5. Die Preise können vom Hotel geändert werden, wenn der Gast nachträglich Änderungen der Anzahl der gebuchten Zimmer, der Leistung des Hotels oder der Aufenthaltsdauer der Gäste wünscht und das Hotel dem zustimmt.

6. Rechnungen des Hotels sind ohne Abzug spätestens bei der Abreise in bar oder ecCash zahlbar. Das Hotel ist berechtigt, aufgelaufene Forderungen jederzeit fällig zu stellen und unverzügliche Zahlung zu verlangen. Bei Zahlungsverzug ist das Hotel berechtigt, Zinsen in Höhe von 5% über dem jeweiligen Basiszinssatz zu berechnen. Dem Gast bleibt der Nachweis eines niedrigeren, dem Hotel des einen höheren Schadens vorbehalten.

7. Das Hotel ist berechtigt, bei Vertragsabschluß oder danach, unter Berücksichtigung der rechtlichen Bestimmungen für Pauschalreisen eine angemessene Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung zu verlangen. Die Höhe der Vorauszahlung und die Zahlungstermine können im Vertrag schriftlich vereinbart werden.

8. Der Gast kann gegenüber Forderungen des Hotels nur mit rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen oder ein Zurückbehaltungsrecht ausüben.

IV. Rücktritt des Gast (Abbestellung, Stornierung)

1. Dem Gast wird das Recht eingeräumt, den Vertrag unter Beachtung nachfolgender Stornobedingungen zu kündigen: Erfolgt die Stornierung 21 Tage bis 14 Tage vor der Anreise, werden 50% des vereinbarten Preises, bei einer Stornierung 14 bis 7 Tage vor Anreise 70% des vereinbarten Preises und bei einer Stornierung weniger als 7 Tage vor Anreise, bei Nichtanreise oder vorzeitiger Abreise 100% des vereinbarten gesamten Reisepreises fällig. Stornierungen bedürfen grundsätzlich der Schriftform.

V. Rücktritt des Hotels

1. Sollte einem Gast nach entsprechender Buchungsanfrage ein zeitlich befristetes Rücktrittsrecht (Vormerkung eines Zimmers etc.) eingeräumt sein, ist das Hotel in diesem Zeitraum berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn Anfragen anderer Gäste nach dem vertraglich gebuchten Zimmer vorliegen.

2. Wird eine vereinbarte Vorauszahlung auch nach Verstreichen einer vom Hotel gesetzten angemessenen Nachfrist mit Ablehnungsandrohung nicht geleistet, so ist das Hotel ebenfalls zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt. Das Hotel hat den Gast von der Ausübung des Rücktrittsrechts in Kenntnis zu setzen.

3. Bei berechtigtem Rücktritt des Hotels entsteht kein Anspruch des Gastes auf Schadensersatz.

VI. Zimmerbereitstellung, -übergabe und -rückgabe

1. Der Gast erwirbt keinen Anspruch auf die Bereitstellung bestimmter Zimmer.

2. Vorbehaltlich gesonderter Vereinbarungen ist der Hotelzimmerbezug nicht vor 14.00 Uhr des Anreisetages möglich.

3. Die bereitgestellten Zimmer sind am Anreisetag bis 20.00 Uhr in Anspruch zu nehmen. Nach diesem Zeitpunkt können sie vom Hotel anderweitig vermietet werden, es sei denn, der Gast hat dem Hotel zuvor späteres Eintreffen schriftlich, per eMail oder SMS mitgeteilt.

4. Die Rückgabe der Zimmer muss am Abreisetag bis 11.00 Uhr erfolgen. Wird die jeweilige Rückgabezeit überschritten, stellt das Haus den Gast für die ersten beiden Stunden 30 € in Rechnung. Ab angefangener dritter Stunde berechnet das Hotel pro Stunde 30 €.

Bei einer vorgesehenen Abreise nach 11.00 Uhr ist die Rezeption bis spätestens 18.00 Uhr am Vorabend zu verständigen.

5. Für während der Mietzeit entstandene Schäden oder Fehlbestände beim Inventar und Mobiliar in den Zimmern wird der Gast ohne Verschuldensnachweis haftbar gemacht.

VII. Haftung des Hotels

1. Das Hotel haftet für die Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns. Diese Haftung ist im nicht leistungstypischen Bereich beschränkt auf Leistungsmängel, Schäden, Folgeschäden oder Störungen, die auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zurückzuführen sind. Sollten Störungen oder Mängel an den Leistungen des Hotels auftreten, wird das Hotel bei Kenntnis oder auf unverzügliche Rüge des Gastes bemüht sein, für Abhilfe zu sorgen. Der Gast ist verpflichtet, das ihm Zumutbare beizutragen, um die Störung zu beheben und einen möglichen Schaden gering zu halten.

2. Für die eingebrachten Sachen haftet das Hotel dem Gast nach den gesetzlichen Bestimmungen. Das Hotel haftet jedoch nur bis zu einem Betrag, der dem Hundertfachen des Beherbergungspreises für einen Tag entspricht, jedoch mindestens bis zu dem Betrag von 400€ und höchstens bis zu dem Betrag von 3.000€; für Geld, Wertpapiere und Kostbarkeiten tritt an die Stelle von 3.000€ der Betrag von 800€. Geld und Wertgegenstände können bis zu einem Höchstwert von 3.000€ im Hotel- oder Zimmersafe aufbewahrt werden. Das Hotel empfiehlt, von dieser Möglichkeit Gebrauch zu machen. Die Haftungsansprüche erlöschen, wenn nicht der Gast unverzüglich nach Erlangen der Kenntnis von Verlust, Zerstörung oder Beschädigung unverzüglich dem Hotel Anzeige macht (§703BGB).

3. Soweit dem Gast ein Stellplatz auf dem Hotelparkplatz zur Verfügung gestellt wird, begründet dies keine vertraglichen Verpflichtungen des Hotels. Bei Abhandenkommen oder Beschädigung auf dem Hotelgrundstück abgestellter oder rangierter Kraftfahrzeuge und deren Inhalte haftet das Hotel nicht, außer bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Dies gilt auch für Erfüllungsgehilfen des Hotels. Darüber hinaus gilt auf dem gesamten Hotelgelände die StVO.

4. Weckaufträge werden vom Hotel mit größter Sorgfalt ausgeführt. Schadensersatzansprüche, außer wegen grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz, sind ausgeschlossen.

5. Nachrichten, Post und Warensendungen für die Gäste werden mit Sorgfalt behandelt. Das Hotel übernimmt die Zustellung, Aufbewahrung und – auf Wunsch – gegen Entgelt die Nachsendung derselben. Schadensersatzansprüche, außer wegen grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz, sind ausgeschlossen.

VIII. Sonstiges

1. Tiere dürfen nur nach vorheriger Zustimmung des Motel 501 ausnahmsweise und gegen Berechnung eines Zuschlages in Höhe von pauschal 20 Euro mitgebracht werden.

2. Im gesamten Hotel- und Restaurant herrscht strikten Rauchverbot. Zuwiderhandlungen können mit 200 Euro Schadensersatz vom Hotel belegt werden.

3. Bei Beförderung des Gastes durch das Motel 501 ist die Haftung nach Maßgabe der Kfz-Versicherung für Personen- und Sachschäden begrenzt.

IX. Schlussbestimmungen

1. Änderungen oder Ergänzungen des Vertrages, der Antragsannahme oder dieser Geschäftsbedingungen für die Hotelaufnahme sollen schriftlich erfolgen. Einseitige Änderungen oder Ergänzungen durch den Gast sind unwirksam.

2. Erfüllungs- und Zahlungsort ist Grömitz.

3. Ausschließlicher Gerichtsstand - auch für Scheck- und Wechselstreitigkeiten - ist im kaufmännischen Verkehr der Sitz des Hotels. Sofern ein Vertragspartner die Voraussetzung des § 38 Absatz 1 ZPO erfüllt und keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, gilt als Gerichtsstand der Sitz des Hotels.

4. Eine Prospekthaftung oder Internethaftung ist ausgeschlossen. Gültig sind die jeweils aktuellen Preislisten.

5. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen für die Hotelaufnahme unwirksam oder nichtig sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Anstelle einer unwirksamen Klausel tritt automatisch eine, die den wirtschaftlichen Interessen der Parteien am nächsten kommt. Gleiches gilt für eine Regelungslücke. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften.

Stand 01.07.2012 Das Management